Zum Inhalt springen
VAT Pulse Über uns Kontakt

Mehrwertsteuer-Infos: die Schweiz

Sätze, Fristen und erstattungsfähige Ausgaben in der Schweiz

Startseite Mehrwertsteuer-Infos: die Schweiz

So erhalten Sie eine Mehrwertsteuererstattung – die Schweiz

Diese Seite behandelt Erstattungen bei grenzüberschreitenden Umsätzen. Sie betrifft nicht Mehrwertsteuererstattungen, bei denen Lieferant und Kunde im selben Land ansässig sind. Wenn Sie in der Schweiz reisen oder mit Unternehmen in der Schweiz Geschäfte machen, können Sie die dort gezahlte Mehrwertsteuer möglicherweise zurückfordern. Nachfolgend finden Sie, was Sie zu Anspruchsvoraussetzungen, Mehrwertsteuersätzen, Antragsfristen, den üblicherweise erstattungsfähigen Leistungen und zum Erstattungsverfahren wissen müssen.

Wer kann Mehrwertsteuer zurückfordern?

Anträge richten sich hier nicht nach den EU-Erstattungsrichtlinien: die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat, daher gelten weder die Richtlinie 2008/9/EG noch die 13. Richtlinie. Ausländische Unternehmen erhalten die in der Schweiz gezahlte Mehrwertsteuer über das nationale Erstattungsverfahren dieses Landes zurück, das eigene Fristen, Mindestbeträge, Nachweise und Gegenseitigkeitsbedingungen festlegt.

Mehrwertsteuersätze in der Schweiz: MWST / TVA

8.1%Normalsatz
2.6%Ermäßigter Satz
3.8%Ermäßigter Satz

Dieses Land liegt außerhalb der EU, daher sind seine Sätze nicht in der Tabelle der Europäischen Kommission enthalten. Bestätigen Sie den aktuellen Satz mit uns oder bei der örtlichen Steuerbehörde, bevor Sie sich darauf verlassen.

Fristen für die Antragstellung

30. Juni (Jahr n+1)Für alle ausländischen Antragsteller

Die Schweiz hat ein eigenes Verfahren bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Der Antrag umfasst ein Kalenderjahr und kann vom 1. Januar bis zum 30. Juni des Folgejahres gestellt werden; die Eidgenössische Steuerverwaltung erklärt, dass diese Frist nicht verlängert werden kann und das Datum des Poststempels zählt. Ein ausländisches Unternehmen kann den Antrag nicht allein stellen: Es muss einen Vertreter mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz bestellen, mit einer neuen Vollmacht für jeden Antrag. Die Rechnungen der Lieferanten sind beizulegen und müssen den Schweizer Rechnungsvorschriften entsprechen. Die zu erstattende Mehrwertsteuer muss mindestens CHF 500 je Kalenderjahr betragen. Gegenseitigkeit ist nach Artikel 151 der Mehrwertsteuerverordnung erforderlich; die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht die Liste der berechtigten Länder, und auch Unternehmen aus Ländern ohne Mehrwertsteuersystem können berechtigt sein.

Informationen zur Mehrwertsteuererstattung

Rückwirkende Anträge

Ein Antrag umfasst in der Regel das vorangegangene Mehrwertsteuerjahr. Einige Länder lassen ältere Rechnungen zu, die nie geltend gemacht wurden. Sprechen Sie uns an, bevor Sie zurückliegende Mehrwertsteuer abschreiben.

Verfahren der Mehrwertsteuererstattung

Das Land (die Schweiz) ist kein EU-Mitgliedstaat, daher richten sich Anträge nach dem oben beschriebenen nationalen Verfahren.

Kontakt

Für mehr zum Verfahren und dazu, wie wir bei einem Antrag in der Schweiz helfen können, sprechen Sie uns an. Durch unsere Präsenz vor Ort bearbeitet ihn jemand, der mit dieser Steuerbehörde arbeitet. Um zu sehen, wie viel Sie zurückerhalten können, fordern Sie eine kostenlose Mehrwertsteuerprüfung an.

Fordern Sie Ihre kostenlose Einschätzung an

Erfolgsbasiert abgerechnet. Erfahren Sie, was Ihnen zusteht.

Kostenlose Einschätzung anfordern